Architektenkammer Sachsen-Anhalt

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Kammer | Absolventen

Kammereinstieg - Informationen für Absolventen

Für den Berufseinstieg in allen architekturrelevanten Studiengängen gibt es nach dem Abschluss des Studiums eine Menge zu beachten.
Viele Fragen stellen sich den Absolventen – elf davon sind zur Information in einem pdf-Dokument beantwortet.
Kammereinstieg - Informationen für Absolventen [PDF]

Regelungen für Absolventen vor Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste

Für Absolventen, die nach 1999 ihr Studium beendet haben, gelten besondere Regelungen zur Ausgestaltung der praktischen Tätigkeit vor Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste.
Seit dem 1. Januar 1999 müssen Hochschulabsolventen, die ihre praktische Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ableisten, gemäß Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, den Beginn dieser Tätigkeit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt anzeigen (Formular zur Anzeige der praktischen Tätigkeit [PDF]). Die Absolventen werden bei der Kammer registriert und in einer gesonderten Liste geführt. Mit der Registrierung werden sie nicht Mitglied in der Architektenkammer. Außerdem sind Nachweise über die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zu erbringen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten hat eine Verordnung erarbeitet, die nähere Vorschriften über den Inhalt der praktischen Tätigkeit, den Umfang und die Themenbereiche der Weiterbildungsveranstaltungen enthält. Im Fortbildungsprogramm der Architektenkammer werden anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen für Absolventen gesondert ausgewiesen.
Für Absolventen, die in einem anderen Bundesland tätig werden, ist es empfehlenswert, sich bezüglich der dortigen Regelungen für Absolventen an die jeweils zuständige Architektenkammer zu wenden.
Die Eintragung in die Absolventenliste bietet viele Vorteile. Bei der Kammer registrierte Absolventen werden in den Verteiler der Architektenkammer für Informationen, Einladungen zu Veranstaltungen und für das Fortbildungsprogramm aufgenommen. Bei den Seminaren aus dem Fortbildungsprogramm der Architektenkammer erhalten die registrierten Absolventen die gleiche Ermäßigung wie die eingetragenen Mitglieder.

Hinweise und Formulare

Formular zur Anzeige der praktischen Tätigkeit [PDF]
Fragen zur Mitgliedschaft [PDF]
Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten (Praktikumsverordnung) [PDF]
anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für Absolventen 1/2013 [PDF]
www.architekten-fortbildung.de

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