Kammer | Organe: Berufsrechtsausschuss
Der Berufsrechtsausschuss ist ein Organ gemäß § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit Hilfe des Berufsrechtsausschusses überwacht die Architektenkammer die Einhaltung der Berufspflichten, dem die Verfolgung von Verstößen gegen die im § 16 ArchtG-LSA genannten Berufspflichten obliegt. Gemäß § 22 ArchtG-LSA setzt sich der Berufsrechtsausschuss aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, vier Beisitzern und den Vertretern der Beisitzer zusammen. Der Berufsrechtsausschuss tagt und entscheidet in der Besetzung mit einem Juristen sowie zwei Architekten als Beisitzer.
Bei Verstößen gegen die Berufspflichten kann der Ausschuss Verweise aussprechen, Verwarngelder bis zu 15.000 EUR verhängen und sogar die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste verfügen. Das Verfahren vor dem Berufsrechtsausschuss ist nach § 25 ArchtG-LSA geregelt, der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Vorsitzende:
Ernst-Wilhelm Schulze, Richter, Naumburg und Magdeburg
Stellvertreter:
RA Frank Meyer, Magdeburg
Beisitzer:
Dipl.-Ing. Horst Müller, Architekt für Stadtplanung, Magdeburg
Dipl.-Ing. Sigrun Därr, Garten- und Landschaftsarchitektin, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. Christina Jerx, Freischaffende Architektin, Quedlinburg
Stellvertreter der Beisitzer:
Dipl.-Ing. Jörg Jensen, Freischaffender Architekt, Tangermünde
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schnur, Architekt, Magdeburg
Dipl.-Ing. Claudia Janich, Architektin, Merseburg
gewählt am 10. November 2008
02/2011

