Listen und Verzeichnisse
Die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Architektenkammer ist es, die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt zu führen und darüber zu wachen, dass nur derjenige die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner verwendet, der dazu berechtigt ist.
Daneben führt die Architektenkammer das Verzeichnis der Berufsgesellschaften und das Verzeichnis der Auswärtigen Dienstleister.
Seit dem Jahr 2006 ist es Aufgabe der Architektenkammer das Verzeichnis der Nachweisberechtigten für Brandschutz zu führen (§ 65 Abs. 2 BauO LSA).
Die Architektenkammer vereidigt und bestellt Sachverständige in verschiedenen Fachrichtungen. Diese Sachverständigen und weitere Mitglieder, die als Sachverständige tätig sind, werden unter Sachverständige veröffentlicht.
Mitglieder der Architektenkammer, die im Bereich des energieeffizienten Bauens besonders qualifiziert haben, werden zukünftig unter Energieberater veröffentlicht.



