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Mitgliederservice | Wettbewerbe: Regeln

Regeln für Wettbewerbe

Im öffentlichen Interesse der Baukultur ist die Architektenkammer zuständig für das Wettbewerbswesen in Sachsen-Anhalt. Architektenwettbewerbe sollen durch unabhängigen fachlichen Leistungsvergleich die Qualität von Planen und Bauen fördern. Die Kammer berät Bauherren, die einen Wettbewerb ausloben möchten, welches Verfahren für die jeweilige Planungsaufgabe geeignet ist und was sie bei der Durchführung beachten müssen. Dabei sind die Belange beider Seiten gleichermaßen zu berücksichtigen: Dafür, dass der Auslober eine Vielzahl guter Lösungsvorschläge erhält - die meisten kostenlos -, muss der Gewinner des Wettbewerbs für seine Arbeit angemessen entschädigt und mit der Planung beauftragt werden. Die Einhaltung dieser Regeln überwacht die Kammer.
Am 1. März 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die RPW 2013 in Kraft gesetzt.

Warum Wettbewerbe?

Der Auslober erhält bei Wettbewerben alternative Vorentwürfe. Die Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner als Teilnehmer entwickeln für interessante Planungs- und Bauaufgaben Lösungen, um mit einer überzeugenden Leistung den Auftrag zu erhalten. Zielsetzung des Wettbewerbs ist, den optimalen Lösungsansatz für eine Planungsaufgabe zu finden.

Nach welchen Regeln?

Alle von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt und ihrem Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe bearbeiteten und beratenen Wettbewerbe werden auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt. Auslobern von Wettbewerben, die an die RPW 2013 nicht verpflichtend gebunden sind, empfiehlt die Architektenkammer Sachsen-Anhalt deren Anwendung, denn nur diese entsprechen den in § 16 (2) Nr. 7 ArchtG-LSA genannten Verfahren, durch die ein fairer und lauterer Leistungsvergleich sichergestellt ist.

Auslober

Öffentliche Auftraggeber loben Architektenwettbewerbe in der Regel nur nach den RPW 2013 aus. Aber auch private Auslober können als Grundlage ihrer Architektenwettbewerbe die RPW 2013 vereinbaren. Architekten dürfen sich entsprechend ihrer Berufspflichten nur an Wettbewerben beteiligen, deren Verfahren der jeweils geltenden Wettbewerbsordnung entsprechen.

Honorierung

Wettbewerbe nach RPW 2013 stellen eine Ausnahmeregelung von der gültigen preisrechtlichen Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dar. Als Rechtsverordnung der Bundesregierung bedeutet die HOAI ansonsten verbindliches Preisrecht. Bei Architektenwettbewerben wird auf der Grundlage der vorgenannten Regeln diese Honorierung unterschritten. Zum Ausgleich für den teilweisen Honorarverzicht der Architekten verpflichtet sich der Auslober, die Regelungen der Wettbewerbsordnungen verbindlich einzuhalten.

Die Säulen des Wettbewerbs nach VOF und RPW 2013

Wettbewerbe sind in der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ausdrücklich im
im Kapitel 2 (§ 15 ff.) aufgenommen.
Grundvoraussetzungen dieser Wettbewerbsregeln sind das korrekte, transparente Verfahren, die Bestellung eines unabhängigen Preisgerichts, die Einhaltung der Anonymität beim Regelverfahren, die Auslobung von Preisen, die Berücksichtigung der Regelungen des Urheberrechts und bei Realisierung die Verpflichtung des Auslobers zur Beauftragung eines oder mehrerer Preisträger mit weiteren Architektenleistungen.

Teilnehmer

Bei einem offenen Wettbewerb ist die Zahl der Teilnehmer aus dem jeweiligen Zulassungsbereich nicht begrenzt. Bei einem nicht offenen Wettbewerb fordert der Auslober in der Regel nach einem transparenten, nicht diskriminierenden Auswahlverfahren bestimmte Architekten namentlich zur Wettbewerbsteilnahme auf.

"Übereinstimmungsvermerk"

Die erfolgte Beratung durch den Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe und die Übereinstimmung mit der RPW 2013 ist für die Teilnehmer durch einen "Übereinstimmungsvermerk" in der Auslobung erkennbar.

Beratung

Zuständig für die Beratung und Betreuung bei Wettbewerben sind der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe und die Geschäftsstelle der Architektenkammer. Die Wettbewerbsunterlagen gehen an die Kammer und werden dort aufbewahrt. Die Prüfung auf Übereinstimmung nach RPW 2013 erfolgt in der Geschäftsstelle unter Hinzuziehung eines Mitgliedes des Ausschusses für Wettbewerbe und Vergabe.

Ansprechpartner

Petra Heise, Geschäftsführerin der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

 







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