Bauherrenservice | Stadtplaner
Die Aufgaben des Stadtplaner
Stadtplaner sind Fachleute für städtebauliche Planungen und für spezielle Aufgaben der Stadt-, Regional- und Landesplanung.
Stadtplanung erfordert eine komplexe Herangehensweise an die bedarfsgerechte Planung und Gestaltung öffentlicher Räume. Der Stadtplaner berücksichtigt dabei vielfältige soziale, wirtschaftliche, landschaftspflegerische, kulturhistorische, technische, rechtliche und immissionsschutzbedingte Anforderungen. Entsprechend arbeitet der Stadtplaner analytisch, konzeptionell und gestaltend; er setzt dieses in seinem Entwurf um.
Hauptarbeitsgebiete sind kommunale Planungen, Regionalplanung sowie die Stadt- und Dorferneuerung. Doch auch Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und die Moderation anspruchsvoller Planungsaufgaben gehören z. B. beim Stadtumbau zum Leistungsbild des Stadtplaners.
Stadtplaner sind kompetente Partner ihrer meist kommunalen Auftraggeber und können deren Interessen gut vertreten, da sie unabhängig von Bauträgern, Projektentwicklern und Baufirmen tätig sind.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
- Räumliche Bereichsentwicklungspläne
- Städtebauliche Rahmenpläne
- Stadt- und Dorferneuerung
- Vorbereitende Untersuchungen
- Sanierungskonzepte und -pläne
- Städtebauliche Entwicklungsprogramme und -konzepte
- Städtebauliche Entwürfe für öffentliche und private Auftraggeber
Über die Architekten- und Stadtplanerliste können Sie die bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt eingetragenen Stadtplaner finden.

