Kammer | Organe: Vorstand
Der Vorstand ist ein Organ nach § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) und wird aus der Mitte der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, zwei Vizepräsidenten und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die Aufgabe des Vorstandes ist es, die Geschäfte der Architektenkammer zu führen. Er kann einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Der Vorstand tagt in der Regel einmal im Monat, beschließt alle berufspolitisch relevanten Aktivitäten der Kammer und bereitet diese inhaltlich vor. Der Präsident bzw. die Präsidentin vertritt die Architektenkammer gerichtlich sowie außergerichtlich. Der derzeit amtierende Vorstand wurde am 18. August 2011 gewählt.
Präsident:
Prof. Dipl.-Ing. Ralf Niebergall, Freier Architekt, Magdeburg
Vizepräsidenten:
Dipl.-Ing. Carla Hoffmeister, Landschaftsarchitektin, angestellt im öffentlichen Dienst, Magdeburg
Dipl.-Designer Peter Frießleben, Freier Innenarchitekt und Architekt, Halle (Saale)
Weitere Vorstandsmitglieder:
Dipl.-Ing. Matthias Därr, Freier Landschaftsarchitekt, Halle (Saale)
Dr. Ing. Rolf Eckerlin, Freier Architekt, Wernigerode
Dipl.-Ing. Günter Graviat, Architekt für Stadtplanung, angestellt, Magdeburg
Dipl.-Des. Andreas Haase, Architekt, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. Daniel Lambrecht, Architekt, Magdeburg
Dipl.-Ing. Falk Zeitler, Freier Architekt, Halle (Saale)
08/2011

